Krankenkassen bitten Menschen in Rente zur Kasse – DVG entsetzt über Vorgehen – einige Versicherte können Geld zurückfordern

Image Verbraucherzentrale Hamburg

Gesetzlich krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner müssen seit 2004 Beiträge zur Krankenversicherung auf Versorgungsbezüge zahlen, die als Einmalzahlungen geleistet werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem teilweise widersprochen. Einige Versicherte können Geld zurückfordern. Der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. zeigt sich erneut entsetzt über so manch Vorgehensweise der Gesetzlichen Krankenversicherungen.

Darauf verweist die Verbraucherzentrale Hamburg in einem Beitrag, der auf ihrer Homepage bereits am 31. März 2023 veröffentlicht wurde.

DVG-Mitglied und Regionalgruppen-Vorsitzender Frank Müller aus Fürth hat den Beitrag, auf den wir freundlicherweise an dieser Stelle verlinken dürfen, aufgespürt.

www.vzhh.de/themen/gesundheit-patientenschutz/krankenversicherung/krankenkassen-bitten-menschen-rente-zur-kasse?fbclid=IwAR0uMa1K6YmUtb1zhC4mdnq65f0X_R0iI2LZn7a0yc3msHY0CWkKBekuydY

 

Der DVG zeigt sich entsetzt über so manch Vorgehensweise der Gesetzlichen Krankenversicherungen

Es bleibt offenbar das Problem, dass die Krankenkassen bei der Mehrfach- und Doppelverbeitragung falsch abrechnen, dass sie Versicherte, die Einspruch erhoben haben, über dubiose Schreiben oder gar Anrufe von den Widersprüchen abbringen möchten (dafür gab es schon einige Rügen vom Bundesamt für Soziale Sicherung) und dass – wie hier dargelegt – die Beiträge wohl falsch berechnet werden, wenn die Betroffenen längst selbst als VersicherungsnehmerIn in den Verträgen eingetragen sind.

Text aufgrund Hinweis: DVG-Mitglied Frank Müller, Fürth.

Text und Foto-Animation: Thomas Kießling