Wir zu erwarten war, wurde die Klage abgewiesen und eine Revision wurde nicht zugelassen.
Hamburger Abendblatt, 31.3.16, Christoph Rybarczyk
Hallo liebe DVG-ler,
ich bin mal so frei und fasse die heutige SG-Verhandlung in Hamburg zusammen, weil ich mich sehr über
a) das Ergebnis der Verhandlung
b) über die recht starke Teilnahme (es kamen über 20 Personen)
freue.
Vorweg:
Ein großes Dankeschön an Reinhard Günther, dass er sich so kurzfristig für die Familie Schepp (Kläger) eingesetzt hat.
Er stand auf der Klägerseite mit Vollmacht beratend zur Seite, und hat beeindruckend die Argumente vorgebracht!
Und jetzt sage ich Euch einmal in Kurzfassung, wie die heutige Klage ablief:
Herr Schepp hatte eine Direktversicherung:
Ablaufdatum in 2001.
Davor waren bereits einige Jahre umgeschrieben – Versicherungsnehmer jetzt Herr Schepp.
Ab 2001 lässt er die Versicherung aber noch nicht auszahlen, sondern hält sie noch bis 2007 , -hat aber monatliche Kündigung mit der Versicherung vereinbart.
In 2007 wird ausgezahlt.
Jetzt kommt die KKH (Kaufmännische Krankenkasse Hamburg) und will Kasse machen.
Die Zeiten nach der Umschreibung hat die Kasse richtigerweise nicht berechnet (ob freiwillig oder erst nach Einspruch, -das weiß ich im Moment nicht, jedenfalls korrekt.),
aber für die Zeiten irgendwann VOR 2001, also vor dem ominösen GMG-Datum 1.1.2004, will die Kasse noch Geld haben.
Sie argumentiert: Der Auszahltag war ja erst in 2007 –also nach 2004, also würde das GMG greifen!
Deswegen kam es zum Widerspruch und zur heutigen Klage.
Ergebnis:
Die Kasse wurde verurteilt ALLE Beitragsaufforderungen und Widerspruchsbescheide aufzuheben und somit sämtliche KV und PV –Abgaben zurück zu erstatten.
Hinweis der Richterin: Dies sei ein Sonderfall, weil es darauf ankomme, wann die DV geschuldet war, und nicht, wann sie ausgezahlt wurde.
Geschuldet war die DV in 2001, also weit vor 2004.
Diese Urteil habe nichts mit der sonst im BSG-Urteil festgestellten Rechtmäßigkeit, dass alle DVs abgabepflichtig seien.
Ich hatte nicht den Eindruck, dass die Kasse noch Widerspruch einlegen wird.
Wir werden sicher noch zu geg. Zeit die schriftliche Urteilsbegründung von Herrn Schepp erhalten
Bis dahin, frohe Ostern.
Herbert Heins
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